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- Freifahrt in öffentl. Verkehrsmitteln:
Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Bl"

- Kfz-Steuer-Befreiung: Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkzeichen "G" oder "aG", Antrag beim Finanzamt

- Fahrt-Ermäßigung: Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkzeichen "G", Antrag beim Finanzamt

- Fernseh-, Radio-, Telefon-Ermäßigung: Schwerbehinderung von mindestens 60 % oder Sozialhilfeempfänger, Antrag beim Sozialamt

- Pauschalbetrag bei der Einkommenssteuer ab 50 GdB

(Stand: September 2000)
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